Einschulung 1H

Im Kanton Freiburg beginnt für alle Kinder, die am 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, die Schulpflicht. Sie müssen Ihr Kind nicht selber bei der Schule anmelden, die Primarschule Rechthalten – St. Ursen wird mit den Eltern, deren Kinder das schulpflichtige Alter erreichen, rechtzeitig vor dem Beginn des Schuljahres Kontakt aufnehmen.

Sie wollen Ihr Kind für die 1H vorbereiten?

Wenn Sie Ihr Kind in alltägliche Situationen einbeziehen, ist dies die beste Förderung. Es braucht nichts Aussergewöhnliches. Im Vordergrund steht, dass Sie Ihr Kind möglichst vieles tun und erfahren lassen. Freuen Sie sich mit ihm über seine Erfolge und ermutigen Sie es auf dem Weg dazu. Kinder machen schon ab Geburt wichtige Lernerfahrungen, die für ihr späteres Lernen in der Schule wichtig sind.

Viele Ideen und Anregungen finden Sie im untenstehenden Flyer. Er ist in mehreren Sprachen erhältlich auf der Website des Staates Freiburg (Einschulung Kanton Freiburg):

Flyer deutsch