Gebrauch von elektronischen Geräten

Schuleigene Geräte

Elektronische Geräte werden gemäss Weisungen der Lehrperson und der Internet-Ch@rta der Schule Rechthalten – St. Ursen benutzt. Die Nutzungsregeln sind in dieser Vereinbarung geregelt und stützen sich auf die rechtlichen Vorgaben der Datenschutzgesetzgebung. Zu Beginn des Schuljahres bespricht die Lehrperson mit den Schülerinnen und Schülern der 3. – 6. Klasse (5H – 8H) die Charta. 
Die Internetcharta wird den Schülerinnen und Schülern und Eltern der 3. Klasse (5H) zur Unterschrift abgegeben. 
Die Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Bild- und Filmdokumenten auf der schuleigenen Website wird jährlich per „statistischem Blatt“ bei den Eltern eingeholt. 

Private Geräte

Während der Schulzeit (inkl. Pausen) ist der Gebrauch von privaten elektronischen Geräten (inkl. Smartwatch) verboten, ausser dies wird von der Lehrperson in Ausnahmefällen erlaubt. Sämtliche Geräte sind ausgeschaltet und werden vor dem Unterricht der Lehrperson abgegeben.