Reglement der Schulzahnmedizin siehe:
Reglement Schulzahnmedizin
In jedem Schuljahr ist eine zahnärztliche Untersuchung durchzuführen. Die jährliche Zahnkontrolle ist obligatorisch und kostenpflichtig zum folgenden Tarif: Erste Kontrolle Schüler/in Fr. 62.70 – darauffolgende Kontrolle Fr. 47.00. Bei Fragen im Zusammenhang mit Beiträgen an die Zahnbehandlungskosten Ihres Kindes wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung.
Wer sich von seinem privaten Zahnarzt behandeln lässt, muss der Klassenlehrperson bis zum 26. Oktober 2026 eine Zahnarztbestätigung abgeben. Alle anderen Kinder werden für die Kontrolle beim Schulzahnarzt angemeldet. Die Bestätigung vom privaten Zahnarzt kann telefonisch angefordert werden, auch wenn das Kind in den nächsten Wochen keinen Termin hat.
Termin Schuljahr 2026/27: Donnerstag, 7. Januar 2027
Die mobile Schulzahnklinik wird direkt vor dem Schulhaus St. Ursen stationiert. Die Schüler/innen beider Standorte (Rechthalten und St. Ursen) besuchen diese mobile Schulzahnklinik.
Adresse Schulzahnarzt:
Schulzahnpflegedienst des Kantons Freiburg, Bd de Pérolles 23, 1700 Freiburg
Tel.: 026 305 98 02
