
Zur Überwachung des Gesundheitszustandes und um sicher zu gehen, dass keinerlei Beschwerden bestehen, welche die Schulzeit beeinträchtigen könnten, muss vor Eintritt in die Primarschule (1H) ein obligatorischer Gesundheitscheck durchgeführt werden.
Dieser sollte wenn möglich vor Schulbeginn, spätestens jedoch bis Mitte Dezember des ersten Schuljahres jeder Schülerin / jedes Schülers stattfinden. Durchgeführt wird er von der Kinderärztin bzw. vom Kinderarzt oder von der Hausärztin bzw. vom Hausarzt des Kindes.
Die Liste der KinderärztInnen des Kantons Freiburg finden Sie hier: Kinderärzte im Kanton Freiburg
Jährlich findet für die Schüler/innen der 8H eine schulärztliche Untersuchung statt. Informationen hierzu folgen während dem Schuljahr.
Schularzt Primarschule Rechthalten – St. Ursen:
Dr. Hans Braunger, Dorfplatz 2, 1735 Giffers, Tel.: 026 418 02 07