Schulzahnarzt

Reglement der Schulzahnmedizin siehe:
Reglement Schulzahnmedizin

In jedem Schuljahr ist eine zahnärztliche Untersuchung durchzuführen. Jede(r) Schüler(in) hat das Recht, sich beim Schulzahnarzt untersuchen zu lassen. Die Kosten dafür werden von der Gemeinde übernommen. 

Wer sich von seinem privaten Zahnarzt behandeln lässt, muss der Klassenlehrperson Anfang Schuljahr eine Zahnarztbestätigung abgeben. Alle anderen Kinder werden für die Kontrolle beim Schulzahnarzt angemeldet. Die Bestätigung vom privaten Zahnarzt kann telefonisch angefordert werden, auch wenn das Kind in den nächsten Wochen keinen Termin hat. 

Termin Schuljahr 2025/26: Donnerstag, 8. Januar 2025
Die mobile Schulzahnklinik wird direkt vor dem Schulhaus St. Ursen stationiert. Die Schüler/innen beider Standorte (Rechthalten und St. Ursen) besuchen diese mobile Schulzahnklinik.

Adresse Schulzahnarzt:
Schulzahnpflegedienst des Kantons Freiburg, Bd de Pérolles 23, 1700 Freiburg
Tel.: 026 305 98 02